Neubrandenburg. Die Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg ist seit den frühen Morgenstunden im Rahmen einer geplanten Durchsuchungsaktion bei einem lokal engagierten Unternehmer aus Neubrandenburg im Einsatz. Der Hintergrund sind mehrere Ermittlungsverfahren gemäß §§ 130 und 241 StGB sowie ein mutmaßlicher Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz.
Dem Beschuldigten wird in diesen Strafsachen unter anderem vorgeworfen, sich in den sozialen Medien offen ausländerfeindlich und queerkritisch geäußert zu haben. Diese Äußerungen scheinen über die Grenzen der freien Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 GG hinauszugehen. Zudem besteht der Verdacht, dass er volksverhetzende und beleidigende Posts gegenüber dem Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg verfasst und veröffentlicht hat. In diesem Zusammenhang wird auch die Veröffentlichung eines Tanzvideos des Oberbürgermeisters aus dem Jahr 2024 im Rahmen einer privaten Veranstaltung hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz geprüft.
Aufgrund dieser Vorwürfe hat die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg den heute vollzogenen Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Neubrandenburg beantragt und erwirkt. Die Ermittlungen in diesen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, und die Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen dauert weiterhin an.
Quelle: Polizeiinspektion Neubrandenburg