Kommunale Kooperation für Stärkung der Pflege vor Ort

Potsdam. Die Ämter Gramzow und Brüssow sowie die Gemeinden Uckerland und Nordwestuckermark unterzeichneten jetzt eine Vereinbarung. Das ist landesweit der erste Zusammenschluss zur Stärkung der Pflege vor Ort. Mit dem Förderprogramm „Pflege vor Ort“ unterstützt das Land Brandenburg Kommunen beim Ausbau von alters- und pflegegerechten Sozialräumen. Im Landkreis Uckermark kooperieren dabei die Ämter Gramzow und Brüssow sowie die Gemeinden Uckerland und Nordwestuckermark. Amtsdirektorin Vera Leu (Gramzow), Amtsdirektorin Annett Hartwig (Brüssow), Bürgermeister Matthias Schilling (Uckerland) und Bürgermeister Roland Klatt (Nordwestuckermark) haben in Prenzlau eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Es ist landesweit der erste Zusammenschluss von Kommunen zur gemeinsamen Umsetzung des Programms „Pflege vor Ort“. Sie werden dabei vom Ländlichen Arbeitsförderung Prenzlau e.V. unterstützt.

Das Förderprogramm „Pflege vor Ort“ ist eine Säule des Brandenburger Pakts für Pflege. Die entsprechende „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik – Pflege vor Ort“ startete am 1. April 2021. Förderanträge können Landkreise und kreisfreie Städte sowie Ämter und Gemeinden stellen. Kommunen werden zum Beispiel beim Aufbau neuer alltagsunterstützender Angebote, bei der Entwicklung von Nachbarschaftshilfen, bei der Etablierung von lokalen Projekten für Menschen mit Demenz oder bei der Organisation von Pflege-Stammtischen, Pflegekursen für Angehörige oder Informationsveranstaltungen unterstützt.

Die vier Kommunen wollen unter anderem eine zentrale Koordinierungsstelle „WohlFühlVermittlung“ einrichten, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen niedrigschwellig berät und unterstützt. Hier stehen die Bedürfnisse und Wünsche der Menschen im Mittelpunkt. Außerdem soll ein Netzwerk von ehrenamtlichen und nachbarschaftlichen Hilfen aufgebaut werden. Für entsprechende gemeinsame Aktivitäten können in 2021 und 2022 jeweils Fördermittel in Höhe von 89 000 Euro beantragt werden.

Pakt für Pflege: Der Pakt für Pflege ist ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag der Brandenburger Landesregierung. Mit ihm soll die Pflege vor Ort gestärkt und nachhaltig gestaltet, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen insbesondere im ländlichen Raum unterstützt, Beratungsstrukturen ausgebaut und die Fachkräftesicherung in der Pflege durch attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen gefördert werden.

Zur Umsetzung zentraler Vorhaben des Paktes für Pflege hat das Sozialministerium in diesem Jahr drei Förderrichtlinien auf den Weg gebracht.

Die „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik – Pflege vor Ort“ trat am 1. April 2021 in Kraft. Dafür stehen jährlich rund 11,7 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden kommunale Projekte, um Pflegestrukturen vor Ort auszubauen.

Die „Richtlinie zur Förderung des Ausbaus und der Weiterentwicklung von Pflegestützpunkten“ trat am 22. Juli 2021 in Kraft. Pflegestützpunkte sind unabhängige Beratungsstellen zu allen Fragen rund um die Pflege. Ihr kostenfreies Beratungsangebot für Pflegebedürftige und ihren Angehörigen soll in Brandenburg ausgebaut und weiterentwickelt werden. Mit der Förderrichtlinie unterstützt das Sozialministerium die Landkreise und kreisfreien Städte dabei. Der Förderzeitraum reicht bis zum 31. Dezember 2024. Pro Jahr stehen dafür rund zwei Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung.

Und die „Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie 2021-2024“, die am 19. August 2021 in Kraft getreten ist und bis zum 31. Dezember 2024 läuft, fördert das Sozialministerium den Ausbau von Angeboten der Kurzzeitpflege sowie der Tages- und Nachtpflege. Dafür stehen pro Jahr fünf Millionen Euro, bis 2024 sind das insgesamt 20 Millionen Euro, aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Damit werden Investitionsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Plätze der Kurzzeit-, der Tages- oder der Nachtpflege gefördert. Hierzu gehören Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen. Auch Weiterentwicklungen dieser Angebote, z.B. neue Formen von Tagepflege, stehen im Fokus der Richtlinie. Die Fördermittel werden über die Landkreise und kreisfreien Städte an Träger der pflegerischen Angebote ausgezahlt. Die Höhe der jeweiligen Zuwendung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg/Foto: Archiv

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