
Geflügel darf ab April wieder im Freien gehalten werden
Uckermark. Ab sofort werden die Sperr- und Beobachtungsgebiete aufgehoben, die im Rahmen des Ausbruchs der Geflügelpest in Nutzgeflügelbeständen eingerichtet wurden. Ab April darf in diesen Gebieten das Geflügel wieder im Freien gehalten werden. Ausgenommen von dieser Lockerung sind die Orte Briest (Amt Oder-Welse) und Zichow (Amt Gramzow). Das Verbot der Freilandhaltung gilt weiterhin für die in der „Tierseuchen-allgemeinverfügung zur Aufstallung des Geflügels in bestimmten Risikogebieten vom 10.12.2020“ genannten Orte, zu denen auch Briest und Zichow gehören.
Es besteht aber die Möglichkeit, durch eine entsprechende Schutzvorrichtung nach oben und an den Seiten durch Netze oder Gitter mit einer Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimetern den Auslauf zu sichern, damit der Kontakt zu den Wildvögeln verhindert werden kann. Der Auslauf für das Geflügel kann so in den Risikogebieten genutzt werden.
Quelle: Landkreis Uckermark, Amtstierarzt Dr. Achim Wendlandt, Gesundheits- und Veterinäramt/Foto: Hauke-Christian Dittrich