Ordnungsamt wird an Christi Himmelfahrt Kontrollen durchführen
Uckermark. Das Kreisordnungsamt informiert über Kontrollen der Einhaltung der Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 an Christi Himmelfahrt. Auch Anfang dieser Woche liegt die Inzidenz (Infektionen in den letzten 7 Tagen pro 100 000 Einwohner) im Landkreis Uckermark weiterhin über der Marke von 100. Damit werden auch am kommenden verlängerten Wochenende (mit Feiertag und Brückentag, 13. und 14. Mai) weiterhin die verschärften Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes gelten. Der Landkreis informierte über die geltenden Maßnahmen am 26. April. Die entsprechenden Regeln sind weiterhin auf der Internetseite einzusehen.
Bundesweit ist eine leichte Entspannung der Corona-Lage zu erkennen. Die Erfolge der gemeinsamen Anstrengungen dürfen jedoch nicht durch unachtsames Verhalten gebremst werden. Gerade an Christi Himmelfahrt stehen gemeinsame Ausflüge auf der Tagesordnung. Touristisch attraktive Ausflugsziele der Uckermark erfahren reichlich Zulauf. Bei allem Verständnis für Unternehmungen mit der Familie und Freunden gilt aber weiterhin: Private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind nur für Angehörige des eigenen Haushalts und einer weiteren Person gestattet (zum Haushalt gehörende Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit). Und auch an Christi Himmelfahrt gilt ab 22 Uhr die nächtliche Ausgangsbeschränkung – beides jedoch nur noch für Personen, die noch nicht geimpft oder von einer Infektion mit dem Coronavirus genesen sind und dies belegen können. Die Landesregierung kann kurzfristig weitere Erleichterungen regeln.
Das Kreisordnungsamt wird gemeinsam mit der Polizei in den kommenden Tagen und insbesondere am Himmelfahrtstag die Einhaltung der Corona-Regeln kontrollieren und dort, wo es notwendig ist, auch ahnden.
„Bitte halten Sie sich weiterhin diszipliniert an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln. Tragen Sie, wo immer es nötig ist, eine medizinische oder FFP-2 Maske. Nur dann werden wir gemeinsam mit der Impf- und Teststrategie auch im Landkreis Uckermark die Inzidenz zeitnah soweit senken können, dass wesentliche Beschneidungen der Grundrechte zurückgenommen werden können“, so Jörn Kober, Ordnungsamtsleiter im Landkreis Uckermark.
Quelle: Landkreis Uckermark/Foto: Friso Gentsch