Training für unter 18-Jährige in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt

Schwerin. Mecklenburg-Vorpommern lässt für unter 18-jährige Kinder und Jugendliche Vereinstraining im organisierten Freizeit- und Amateursport zu. Das teilte die Landesregierung in ihrer überarbeiteten Corona-Verordnung mit. Dabei gehe es ausschließlich um das Training. Voraussetzung ist, dass die örtlichen Infektionslagen dies zuließen, heißt es. Möglich ist Training im Freien wie auch in Sporthallen. Dagegen ruht der Spielbetrieb im Land in allen Altersklassen des Amateursports vom 2. bis 30. November. Für die Übungseinheiten gilt allerdings die Einteilung fester Gruppen und die Einhaltung der Hygieneregeln.

Autor. Franko Koitzsch/Foto: Nordkurier-Archiv

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